Parkausweis für Schwerbehinderte

Blauer Schwerbehindertenparkausweis

Der blaue Schwerbehindertenparkausweis ist eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie (fehlende Arme und Hände), Phokomelie (verkürzte Arme) und Blinde.

Menschen mit den Merkzeichen aG oder Bl und 80 % Grad der Behinderung können einen blauen Schwerbehindertenparkausweis beantragen. Fehlt auf dem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG oder Bl ist eine Erteilung der Parkerlaubnis nur möglich, wenn entweder eine beidseitige Amelie oder Phokomelie (siehe oben) vorliegt.

Für Menschen mit Wohnsitz in der Stadt Schwäbisch Gmünd ist das Bürgerbüro der Stadt für den Antrag zuständig. Es muss daher das Antragsformular der Stadt Schwäbisch Gmünd verwendet werden.

 

Bearbeitungszeit: sofort

Gebühr: gebührenfrei

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • 1 Lichtbild

 

Parken mit dem blauen Schwerbehindertenausweis

Nur mit dem blauen Parkausweis darf auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol geparkt werden. Der blaue Parkausweis gilt in allen Staaten der Europäischen Union.

Besitzen Sie einen blauen Parkausweis, haben Sie folgende Berechtigungen (wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht):

  • Parken auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichneten Parkplätzen (Behindertenparkplätze)
  • Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist
    Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
  • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots
  • Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
  • Parken während der Ladezeiten in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
  • Parken bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner
  • Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände, wenn Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.

Sie müssen den Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen. Mit der Ausnahmegenehmigung dürfen Sie auch kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG parken.

Orangener Parkausweis – aG-Light

Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Ein Antrag auf einen aG-Light-Parkausweis kann nur gestellt werden, wenn eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) oder Blindheit („Bl“) im Sinne des Schwerbehindertengesetzes nicht vorliegt.

Folgenden Voraussetzungen müssen für die Antragstellung vorliegen:

1. ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie die Merkzeichen „G“ und „B“.

2. ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaße (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 infolge Funktionsstörung des Herzens oder der Atmungsorgane sowie das Merkzeichen „G“ und „B“.

3. Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt.

4. ein künstlicher Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung mit einem Grad der Behinderung hierfür von wenigstens 70.


Bearbeitungszeit:

Die Antragsstellung erfolgt über eine Antragsformular (Formular im Bürgerbüro erhältlich), sowie ein Beiblatt. Diese Unterlagen werden an das Landratsamt Ostalbkreis in Aalen gesandt.
Die Bearbeitungszeit beim Landratsamt Ostalbkreis erfragen Sie bitte direkt dort.

Gebühr: gebührenfrei

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Schwerbehindertenausweis

Wichtig:

Wenn die Ziffer 1 oder 2 zutreffen, müssen beide Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein.

Sind die Merkzeichen nicht eingetragen oder der Grad der Behinderung (GdB) niedriger wie in der obigen Aufzählung, ist erst ein Änderungsantrag bezüglich der Einstufung des GdB und / oder der Merkzeichen erforderlich.

 

Parken mit dem orangefarbenen Schwerbehindertenparkausweis

Besitzen Sie einen orangefarbenen Parkausweis, haben Sie folgende Berechtigungen, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist
    Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
  • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots
  • Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, aber durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
  • Parken während der Ladezeiten in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
  • Parken bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner
  • Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände, wenn Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen

Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden.

Achtung: Auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol dürfen Sie mit einem orangefarbenen Parkausweis nicht parken. Parkgenehmigungen (blauer Parkausweis) für diese Parkplätze erhalten nur:

  • schwerbehinderte Menschen mit
    • außergewöhnlicher Gehbehinderung,
    • beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie
  • blinde Menschen.

Der orangefarbene Schwerbehindertenparkausweis gilt deutschlandweit.

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